Archiv für August, 2008

Endlich!: Public Alpha 2.0 von cross released

Gestern Abend war es endlich soweit. Wir haben die Public Alpha 2.0 von cross veröffentlicht. Wer sich nun fragt was cross ist, hier eine kurze Erläuterung:

cross ist eine RIA (Rich Internet Application) auf Basis von Flex. Ziel ist es Teamwork, CRM und Faktura zu vereinen. Die Software läuft komplett im Browser und optimiert die Arbeitsabläufe sowohl bei projektorientierter Arbeit (Agenturgeschäft von crossconcept), als auch bei größeren Kundenstämmen wie zum Beispiel dogado. Für letzteres ist ab der Beta-Version eine flexible Vertragsverwaltung und ein zuverlässiger Rechnungslauf integriert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von cross

Das Motto von cross ist: “Arbeiten Sie, wann und wo immer Sie wollen!”

 

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  • Rügepflicht des Kaufmanns nach § 377 HGB

    Aus aktuellem Anlass, der hier bei uns intern zu heftigen Diskussionen geführt hat, möchte ich einmal das Them Rügepflich näher aufarbeiten.

    Auslöser dieser Diskussion ist Briefpapier welches wir bestellt haben, insg. mehrere 10000 Blatt. BeimDrucken haben wir festgestellt, dass sich das Papier sehr stark wellt. So stark, dass wir Probleme haben es in einen Umschlag zu bekommen um es zu versenden.  Ist das jetzt ein Mangel, den wir hätten unverzüglich feststellen müssen?

    Die unverzügliche Rügepflicht des Kaufmanns nach § 377 HGB

    Eine solche Vorschrift ist auch die “unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht” des § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) für Kaufleute. Als Kaufmann sind stets GmbH, AG, KG, OHG oder auch eine GmbH & Co. KG anzusehen.

    Bestellt ein Kaufmann beispielsweise Waren für sein Handelsgeschäft bei einem anderen Händler oder Hersteller, die er weiterverarbeitet oder weiterverkauft, so unterliegen beide den entsprechenden Vorschriften des HGB – der Besteller somit der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

    Der Besteller oder Käufer einer Ware muss als Kaufmann die gelieferte Ware unverzüglich, d.h. grundsätzlich bei Ablieferung untersuchen, ob sie frei von offensichtlichen, leicht erkennbaren Mängeln ist. Stellt er Mängel fest, muss er diese sofort, d.h. innerhalb von 2 bis 3 Tagen, dem Lieferanten melden, um seine Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf- oder Werkvertrag geltend machen zu können. Kommt er Untersuchungspflicht bzw. der sofortigen Rügepflicht nicht nach, so gilt die Ware trotz Fehlern als mangelfrei und der Besteller/Käufer hat keinerlei Ansprüche gegen den Lieferanten/Verkäufer.

    Meiner Meinung nach, sind wir in diesem Fall unserer Rügepflicht nicht nachgekommen da wir nicht sofort bei Anlieferung der Ware Stichproben genommen und bedruckt haben.

    Robin sieht darin eher einen Mangel in der Produkteigenschaft und sieht das als Garantiefall.

    Wir lassen das Thema jetzt durch einen Anwalt klären, mal sehen wer Recht hat Robin oder ich.

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  • Corporate-Blog eröffnet

    Die crossconcept GmbH und die dogado Internet GmbH starten heute mit einem gemeinsamen Corporateblog.

    Wir freuen uns unsere Kunden ein bisschen hinter die Kulissen gucken zu lassen und so einen neuen Weg der Kundenkommunikation zu eröffnen.

    Jetzt viel Spass beim lesen und vor allem auch beim kommentieren der einzelnen Artikel.

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